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   BVerwG, 22.02.2007 - 5 C 28.05   

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BVerwG, 22.02.2007 - 5 C 28.05 (https://dejure.org/2007,7970)
BVerwG, Entscheidung vom 22.02.2007 - 5 C 28.05 (https://dejure.org/2007,7970)
BVerwG, Entscheidung vom 22. Februar 2007 - 5 C 28.05 (https://dejure.org/2007,7970)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    SGB VIII F. 1993 § 93 Abs. 5, § 94 Abs. 2
    Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche, Heranziehung der Eltern zu den Kosten; auswärtige Unterbringung, Heranziehung zu den Kosten der - in Höhe der ersparten Aufwendungen; Halbwaisenrente, Berücksichtigung einer vom Jugendhilfeträger in ...

  • Bundesverwaltungsgericht

    SGB VIII F. 1993 § 93 Abs. 5, § 94 Abs. 2
    Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche, Heranziehung der Eltern zu den Kosten; Halbwaisenrente, Berücksichtigung einer vom Jugendhilfeträger in Anspruch genommenen - bei der Berechnung der ersparten Aufwendungen; auswärtige Unterbringung, ...

  • Wolters Kluwer

    Berücksichtigung einer Halbwaisenrente bei der Berechnung der häuslichen Ersparnisse im Rahmen der Heranziehung der Eltern zu Kostenbeiträgen; Berücksichtigung einer vom Jugendhilfeträger in Anspruch Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche; ...

  • Judicialis

    SGB VIII F. 1993 § 93 Abs. 5; ; SGB VIII F. 1993 § 94 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGB VIII (F. 1993) § 93 Abs. 5 § 94 Abs. 2
    Jugendhilferecht - Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche, Heranziehung der Eltern zu den Kosten; auswärtige Unterbringung, Heranziehung zu den Kosten der - in Höhe der ersparten Aufwendungen; Halbwaisenrente, Berücksichtigung einer vom ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2007, 535
  • FamRZ 2007, 1323 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 22.12.1998 - 5 C 25.97

    Auswärtige Unterbringung, Heranziehung zu den Kosten der in Höhe der ersparten

    Auszug aus BVerwG, 22.02.2007 - 5 C 28.05
    Im Rahmen der hier anzuwendenden, bis zur Neufassung der §§ 91 bis 94 SGB VIII durch das Gesetz zur Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe (Kinder- und Jugendhilfeerweiterungsgesetz - KICK) vom 8. September 2005 geltenden Kostenbeitragsregelung des § 94 SGB VIII a.F. ist die damals praxisübliche Berechnung der häuslichen Ersparnisse nach Maßgabe der einkommensabhängigen Unterhaltstabellen der Oberlandesgerichte - in erster Linie der Düsseldorfer Tabelle - auf der Grundlage des § 94 Abs. 2 SGB VIII nicht zu beanstanden (vgl. Urteil vom 22. Dezember 1998 - BVerwG 5 C 25.97 - BVerwGE 108, 221).

    Mit der Möglichkeit, nach Einkommensgruppen gestaffelte Pauschalbeträge festzusetzen, will der Gesetzgeber den Verfahrensablauf erleichtern und der Verwaltung die Handhabe bieten, statt einer zeitraubenden und unsicheren Ermittlung der häuslichen Ausgabensituation auf generelle Erfahrungswerte zurückzugreifen sowie eine gewisse Gleichmäßigkeit der Verwaltungspraxis zu erreichen (vgl. Urteil vom 22. Dezember 1998 - BVerwG 5 C 25.97 - a.a.O. S. 227).

    Die gestaffelten Pauschalbeträge dienen nur der vereinfachten Ermittlung der ersparten Aufwendungen im Sinne des Satzes 1 und dürfen daher nur im Rahmen der danach zulässigen Beitragshöhe festgesetzt werden (s. Urteile vom 22. Dezember 1998 - BVerwG 5 C 25.97 - a.a.O. S. 227 und vom 29. Januar 2004 - BVerwG 5 C 24.03 - a.a.O. S. 129).

    Soweit sich die Beklagte auf die Formulierung in dem Urteil des erkennenden Senats vom 22. Dezember 1998 - BVerwG 5 C 25.97 - a.a.O. S. 230 beruft, dass eine Halbwaisenrente, die als "zweckgleiche Leistung" gemäß § 93 Abs. 5 SGB VIII a.F. "neben dem Kostenbeitrag, d.h. zusätzlich zu diesem", einzusetzen sei, misst sie dieser Aussage eine vom Senat nicht beabsichtigte Bedeutung zu.

  • BVerwG, 29.01.2004 - 5 C 24.03

    Kostenbeitrag, Heranziehung zu -; ersparte Aufwendungen, Betreuungsaufwand als -;

    Auszug aus BVerwG, 22.02.2007 - 5 C 28.05
    Nach dem durch die Entstehungsgeschichte bestätigten Sinn und Zweck der Regelung ist für die "ersparten Aufwendungen" allein eine auf tatsächlich getätigte finanzielle Aufwendungen bezogene Betrachtung zu Grunde zu legen (s. Urteil vom 29. Januar 2004 - BVerwG 5 C 24.03 - BVerwGE 120, 124).

    Die gestaffelten Pauschalbeträge dienen nur der vereinfachten Ermittlung der ersparten Aufwendungen im Sinne des Satzes 1 und dürfen daher nur im Rahmen der danach zulässigen Beitragshöhe festgesetzt werden (s. Urteile vom 22. Dezember 1998 - BVerwG 5 C 25.97 - a.a.O. S. 227 und vom 29. Januar 2004 - BVerwG 5 C 24.03 - a.a.O. S. 129).

  • BVerwG, 29.12.1998 - 5 C 23.97

    Heranziehung zu den Kosten im Umfang der durch die auswärtige Unterbringung

    Auszug aus BVerwG, 22.02.2007 - 5 C 28.05
    Wesentlichen Besonderheiten des Einzelfalles ist indes auch bei der Anwendung der Pauschalierungsregelung Rechnung zu tragen (Urteil vom 29. Dezember 1998 - BVerwG 5 C 23.97 - Buchholz 436.511 § 94 KJHG/SGB VIII Nr. 2).
  • VGH Baden-Württemberg, 15.09.2021 - 12 S 487/19

    Schweizer Kinderrente ist keine zweckidentische Leistung i.S.d. § 93 Abs. 1 Satz

    Bei der Schweizer Kinderrente handelt es sich - ungeachtet ihrer Bezeichnung als "Rente" - auch nicht um eine der (Halb)Waisenrente vergleichbare Leistung, bei der Zweckidentität zu dem bei vollstätionären Leistungen als Annex mitumfassten notwendigen Unterhalt des Kindes oder Jugendlichen außerhalb des Elternhauses bejaht wird (vgl. BVerwG, Urteile vom 22.12.1998 - 5 C 25.97 -, juris, und vom 22.02.2007 - 5 C 28.05 -, juris; Mann in: Schellhorn/Fischer/Mann/Kern, SGB VIII, 5. Aufl. 2017, § 93 Rn. 13; Telscher in: GK-SGB VIII, § 93 Rn. 27 ).
  • VG Freiburg, 24.10.2018 - 4 K 1347/18

    Verpflichtung, eine Halbwaisenrente für die Kosten einer Maßnahme der

    Die Halbwaisenrente aus der Rentenversicherung ist - was zwischen den Beteiligten auch unstreitig ist - eine zweckidentische Leistung zur stationären Eingliederungshilfe im Sinn von § 93 Abs. 1 Satz 3 SGB VIII; denn beide Hilfen dienen wesentlich der Sicherung des Lebensunterhalts (vgl., noch zu § 93 Abs. 5 SGB VIII a.F., BVerwG, Urt. v. 22.02.2007 - 5 C 28.05 -, juris; VGH-Bad.-Württ., Urt. V. 29.07.1997 - 9 S 1194/96 -, juris; Nr. 93.1.1 der Empfehlungen zur Kostenbeteiligung Baden-Württemberg; Schindler, in: Münder/Meysen/Trenczek - Frankfurter Kommentar, SGB VIII, § 93 Rn. 14).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.09.2010 - 12 A 2519/08

    Heranziehung der Eltern zu den Kosten der Hilfe zur Erziehung in einem Heim oder

    vgl. BVerwG, Urteil vom 22. Februar 2007 5 C 28.05 -, NVwZ-RR 2007, 535, juris; Urteil vom 29. Januar 2004 - 5 C 24.03 -, BVerwGE 120, 124, juris; Urteil vom 22. Dezember 1998 - 5 C 25.97 -, BVerwGE 108, 222, juris; BayVGH, Urteil vom 13. November 2007 - 12 B 06.3365 -, juris; OVG Lüneburg, Urteil vom 24. Mai 1999 4 L 4442/98 -, FEVS 51, 136, juris; Urteil vom 7. März 2000 4 L 3100/99 -, juris.
  • VG Freiburg, 30.11.2018 - 4 K 1584/17

    Kostenbeitrag für eine Jugendhilfemaßnahme - Einsatz einer schweizerischen

    Dementsprechend ist in der Rechtsprechung etwa anerkannt, dass auch Waisenrenten aus der gesetzlichen Rentenversicherung solche Leistungen sind (vgl., noch zu § 93 Abs. 5 SGB VIII a.F., BVerwG, Urt. v. 22.02.2007 - 5 C 28.05 -, juris; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 29.07.1997 - 9 S 1194/96 -, juris; Nr. 93.1.1 der Empfehlungen zur Kostenbeteiligung Baden-Württemberg; Schindler, in: Münder/Meysen/Trenczek - Frankfurter Kommentar, SGB VIII, § 93 Rn. 14; VG Freiburg, Urt. v. 24.10.2018 - 4 K 1347/18 -, juris).
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